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Beitrag zur Theorie und Praxis des Lernens, der nottut

Zur Aufgabe steht das bestmögliche Erkennen und Ausüben aller drei Arten des Lernens, des geführten, des beeinflussten und des eigenständigen Lernens. Des geführten insbesondere im Schulwesen, des beeinflussten besonders deutlich im ausübenden Erfahrungslernen sowie des eigenständigen aus individuellen Bedürfnissen und Kräften betrieben.

Es geht also um das Lernen in seiner Gesamtheit. Somit ist LERNEN auch der Grund- und Gesamtbegriff. Der ist nicht wie in Richard Meisters beiden, Jahrzehnte gültigen, Definitionen die Erziehung. Das übrigens mit dem Kardinalfehler der Bindung der Lernenden an „die Auseinandersetzung mit der überkommenen Kultur“ ohne Zukunftsbezug. Schon gar nicht trifft er auf Bildung zu, wie heute üblich, während sich die pädagogischen Theoretiker und Praktiker wie auch die einschlägig zuständigen Politiker kaum mit Anderem als mit Ausbildungen von Qualifikationen beschäftigen. Dagegen steht das unverkürzte und unverbogene Lernen unabdingbar unter der zweifachen Anforderung: 1. der charakterlichen, der seelisch geistigen Bildung der persönlichen Qualitäten des Empfindens, Denkens und willentlichen Handelns in allen Belangen der Lebensführung und 2. der Ausbildungen tauglicher Qualifikationen, tunlich nach Talenten, Interessen, Kräften und realen Chancen.

Soweit die wohl einzig zuträgliche begriffliche Grundlegung. Zur Bildung und Ausbildung für die einschlägige Berufstätigkeit und ebenso wie berufsbegleitend sind in entsprechender Fassung Lernwege zur Pädagogik (Kinderführung), zur Erziehung und zur Didaktik, zum Unterrichten zu absolvieren.

Im Dreischritt des Lebensfortganges diene sie der Akzeptanz zum bildenden Lernen des individuellen und gemeinschaftlichen Wertgefüges auf dem Fundament der Menschenwürde. Die von der Allgemeinbildung unterstützte Persönlichkeitsbildung hat die Freiheiten der Lebensqualität bildend und ausbildend so zu verankern, dass und wie man sie ausüben soll, kann und will. Da treten die vier Lebensverantwortungen hinzu: für sich selbst, für die Nächsten, für die Gemeinschaft mit ihrer Zivilisation und Kultur sowie für die Natur. Die Ausbildungen sind, wie das Lernen überhaupt, vor allem auf die Stärken aufzubauen. Die Beurteilung der Lernniveaus soll endlich die Einlinigkeit verlassen und sich nach der Vielfältigkeit der Lebensanforderungen und der Leistungen richten.

Der besonders treffsicheren Zuordnung der Lernerfordernisse an Qualitäten und Qualifikationen kann die Befassung mit den tatsächlich beherrschten Märkten und ihrem Ideal dienen. Ferner mit der gewinnorientierten Wirtschaft, der Planwirtschaft, der gemeinnützigen sowie der Selbst- und Hilfsversorgung, auch besonders mit dem quantitativen und dem qualitativen Wachstum. Zum Erlernen der Demokratie, die nur mit entsprechend hohen Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen an die führenden Köpfe und an die überwiegende Mehrheit des Volkes funktionieren kann, empfiehlt sich, den drei verfassungsmäßigen Staatsgewalten als drei gesellschaftliche hinzuzufügen: freie Medien, das Lerngeschehen sowie Forschung und Entwicklung. Schließlich bedürfen alle zukunftstauglichen Grundlagen unseres Tuns und Lassens des redlichen Umgehens mit den Tatsachen und das nicht zu schwach auf die hinkünftige Lebensqualität, auf das Überleben bezogen. Auf dieser Klarstellung sind aus Forschung, Entwicklung, Lernpraxis und Politik die aufbauenden und vollziehenden Fakten zu durchleuchten.

„Ehrfurcht vor dem Leben“ oder sechstes Massensterben – dazu sind gegenwärtig bereits in großer Eile die Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen zu treffen. Erstrangig für das Lernen in seiner Vollständigkeit und darüber hinaus allerwegen.

Reg.-Rat Prof. Reinhard Horner